museumdietu Gegründet: 06. November 2008
S t a t u t e n
§ 1 Sinn und Zweck
- Sammeln und erhalten von Kulturgut der Gemeinde Grossdietwil und der Region, wie Mobilien, Bilder, Fotos, Pläne, Bücher, Schriften, usw…
- Kulturgut soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden durch Publikationen, Vorträge, Ausstellungen, usw….
- Fördern und unterstützen des kulturellen Brauchtums in der Gemeinde.
- Registrierung der Gegenwartsgeschichte.
§ 2 Name und Sitz
Unter dem Namen museumdietu, 6146 Grossdietwil (Kürzel: museumdietu)
besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ZGB mit Sitz in Grossdietwil. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und sucht eine enge Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen und anderen Organisationen, die den genannten Zweck verfolgen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins „museumdietu“ sind natürliche oder juristische Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre, jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres, mindestens 1x den Mitgliederbeitrag bezahlt haben. Wer den Mitgliederbeitrag nicht jedes Jahr bezahlt hat, wird bis Ende September mit einem anständigen Brief gemahnt. Vorstandsmitglieder sind von der Jahresbeitragspflicht befreit.
§ 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und wird vom Vorstand jährlich mindestens einmal zur Generalversammlung im ersten Quartal einberufen. Zwei Drittel der Mitglieder können eine ausserordentliche Vereinsversammlung verlangen.
Die Mitgliederversammlung hat ausser der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben folgende Rechte und Pflichten:
a) Die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten, sowie der Revisionsstelle auf die Dauer von 3 Jahre.
b) Die Beschlussfassung über eventuelle Änderungen der Statuten und die Auflösung des Vereins.
c) Die Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages.
d) Annahme des Voranschlages und der Jahresrechnung.
Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, wenn die Versammlung nicht eine geheime Durchführung beschliesst. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen erforderlich.
e) Genehmigung des Jahresprogramms
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selber. Der Vorstand besteht aus den Ämtern:
- Präsident
- Vizepräsident, Werbung u. Sponsoring
- Aktuar, Einladungen, allgem. schriftliche Arbeiten
- Kassier, Rechnungsführung, Mitgliederverzeichnis
- Veranstaltungs-Koordinator
Der Vorstand hat folgende Rechte und Pflichten:
a) Er erarbeitet das Jahresprogramm
b) Er erledigt alle Geschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
c) Er wählt die Kommissionen und allfällige Arbeitsgruppen und umschreibt deren Aufgaben.
d) Er bestimmt einen Museums-Verantwortlichen
Der Präsident bzw. Vizepräsident vertritt den Verein nach aussen. Er überwacht die Einhaltung der Statuten. Er leitet die Versammlungen und führt mit dem Aktuar die rechtsverbindliche Unterschrift.
§ 7 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern. Sie prüft die Jahresrechnung und eventuelle Spezialabrechnungen und erstattet dem Vorstand einen schriftlichen Bericht.
§ 8 Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel werden durch Jahresbeiträge, Gönnerbeiträge, Sponsoren, Beiträge aus der öffentlichen Hand, sowie durch besondere Aktionen beschafft.
Für die finanziellen Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 9 Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der ordentlichen GV festgelegt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Ein Beschluss zur Auflösung des Vereins museumdietukann durch die Mitglieder gefasst werden und bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Im Falle einer Auflösung übernimmt die Einwohnergemeinde Grossdietwil die gesamte Sammlung, sowie die allfällig vorhandenen Vormögenswerte des Vereins mit der Auflage, sie einer neuen kommenden Vereinigung mit sinngemässer Zielsetzung zu übergeben.
Die vorliegenden Statuten ersetzen die an der Gründungsversammlung vom 06. November 2008 genehmigten Statuten. Die geänderten Statuten treten mit diesem Datum in Kraft.
Der geänderte Text ist mit dieser Farbe gekennzeichnet.
Grossdietwil, 05. Februar 2014
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